| Allgemein - Informationen |
§1 Sitz
Der im Jahre 415 in Massilia gegründete Cassianiter Orden führt in Deutschland den Namen „Cassianiter Orden ".
Der Orden hat seinen Sitz in Dresden. Der Orden organisiert sich in Consulariaten.
§2 Zweck
Der Zweck des „Cassianiter Orden“ ist es, in die heutige Gesellschaft hineinzuwirken, die Werte der Gerechtigkeit, der Brüderlichkeit, des Verständnisses und der Achtung voreinander zu fördern und als Schwerpunktaufgabe alles zu tun, um die Schöpfung zu bewahren. Zur Erfüllung dieses Zwecks werden u.a. intensive Kontakte nach Osteuropa mit Schwerpunkt Ukraine sowie nach Afrika und Indien gepflegt, es wird Hilfe vor Ort organisiert.
Nachfolgende wesentliche Aufgaben werden vom Orden erfüllt:
- Die Förderung des Umwelt-,Landschafts-und Tierschutzes, der Kunst und Kultur.
- Die Förderung der Altenhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens.
- Die Förderung von Wissenschaft und Forschung bezogen auf den Schutz der Schöpfung, der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe.
- Internationale Jugendarbeit in Friedenszentren.
- Der Zweck/die Aufgaben des Ordens werden insbesondere verwirklicht durch:
- Errichtung und Unterstützung von Bildungseinrichtungen, die den Schutz von Natur und Umwelt, also der Schöpfung in ihren Mittelpunkt stellen.
- Das Angebot von Bildungsseminaren mit den Schwerpunkten Umwelt und Natur/Tierschutz und Völkerverständigung.
- Einrichtung und Unterstützung von medizinischen Einrichtungen zur Erhaltung und Verbesserung der Volksgesundheit.
Der Orden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Orden ist selbstlos/mildtätig wirksam und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Ordens dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Ordens.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Ordens fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Orden kann nach Maßgabe der steuerlichen Vorschriften, Kapital sowie freie und zweckgebundene Rücklagen bilden. Bei Zweckgebundenen Rücklagen ist die konkrete, im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke zu verwirklichende Maßnahme und der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der vorgesehenen Verwendung bei jeder Rücklage jeweils genau zu bezeichnen.
§3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Ordens können natürliche Personen über 18 Jahre werden, welche bereit sind, die Ziele und Aufgaben des Orden, seine Regeln zu akzeptieren und mit zu tragen, sowie ihren Mitmenschen selbstlose Hilfe zu Teil werden zu lassen. Dies ohne Ansehen des Geschlechtes und einer Volkszugehörigkeit/ Nationalität oder Rasse.
Der Generalprior und der Legat des Stammhauses des Cassianiter Orden, sind Kraft ihres Amtes Mitglieder des „Cassianiter Orden“. Ordentliche Mitglieder werden auf Vorschlag, nach schriftlichem Antrag des zukünftigen Mitgliedes, durch den Rat/Vorstand in den Orden aufgenommen.
Personen, welche sich in hervorragender Weise um den Orden oder seine Zwecke verdient gemacht haben, können in derselben Weise wie Mitglieder, zu Ehrenmitgliedern, sowie Rittern des Cassianiter Ordens ernannt werden, jedoch ohne Stimmrecht.
Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft enden durch:
- Kündigung des Ordensmitgliedes (Austrittserklärung) in Schriftform
- Tod eines Ordensmitgliedes
- Ausschluss aus besonderem Grund, wie schädigendes Verhalten.
Ein Ausschluss erfolgt aus wichtigem Grunde durch Beschluss des Ordenskonventes mit Zwei- Drittel- Mehrheit. Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch beim Generalprior eingelegt werden. Dessen Entscheidung ist endgültig.
Mitglieder haben grundsätzlich und ohne Ausnahme keinen Anspruch auf Teile des Ordensvermögens.
§4 Geschäftsjahr, Beiträge, Einnahmen
Das Geschäftsjahr des Ordens ist das Kalenderjahr.
Über Erhebung, Art und Höhe von Mitgliedsbeiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Rates/Vorstandes.
Der Orden darf Spenden, Zuschüsse und Zuwendungen auch von Todes wegen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, sowie Zuschüsse aus öffentlichen Geldern annehmen. Einnahmen und Spenden dürfen nur zur Verwirklichung der gemeinnützigen und ideellen Zwecke des Ordens verwendet werden.
§5 Organe
Organe des Ordens sind:
- Der Konvent (Mitgliederversammlung)
- Der Rat des Ordens (Vorstand)
§6 Der Konvent/Mitgliederversammlung
Am Konvent nehmen ordentliche Mitglieder teil. Der Rat ist berechtigt, die fördernden Mitglieder zu bestimmten Mitgliederversammlungen (Konvent) oder Teilen von ihnen einzuladen.
Der Konvent findet Jährlich statt und ist durch den ersten Vorsitzenden einzuladen, dies unter Einhaltung einer Ladungsfrist von 14 Tagen mittels Brief an die letzte bekannte Wohnanschrift des Ordensmitgliedes. Dabei ist die vom Rat/Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Auf Verlangen eines Drittels der stimmberechtigten Ordensmitglieder oder auf Beschluss des Rates wird ein außerordentlicher Konvent einberufen.
Der Konvent wird vom ersten Vorsitzenden unter Vorschlag der Tagesordnung, mit einer Frist von 2 Wochen durch eine schriftliche Einladung einberufen. Der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versammlung fallen nicht in diese Frist. Ordensmitglieder können sich nicht vertreten lassen.
Der Konvent ist, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Mehrheit, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht.
Über die Beschlussfassung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden, oder einem seiner Vertreter zu unterzeichnen ist.
§7 Aufgaben des Konvents
Der Konvent ist zuständig für:
- Die Wahl der Ratsmitglieder/Vorstandsmitglieder, sie werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Ordensmitglieder gewählt.
- Satzungsänderungen und Auflösung des Ordens durch zwei Drittel Beschluss der anwesenden Mitglieder
- Beschluss über den Haushaltsplan mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder
- Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Rates/Vorstands mit einfacher Mehrheit
- Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages mit einfacher Mehrheit
§ 8 Der Rat (Vorstand)
Rat (Vorstand) besteht aus mindestens drei Mitgliedern derm 1.Vorsitzende, dem 2.Vorsitzenden/Schatzmeister und dem 3.Vorsitzenden sowie gegebenenfalls weiteren Vorstandsmitgliedern.
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Orden jeweils allein.
Der 3.Vorsitzende übernimmt die Aufgabe des Schriftführers.
Mitglied des Rates ist der Generalprior des Cassianiter Orden. Der Generalprior ist geborenes Mitglied des Vorstandes.
Die zu wählenden Mitglieder des Rates werden auf fünf Jahre gewählt.
Die Wiederwahl ist zulässig.
Der Rat bleibt solange im Amt, bis Neuwahlen erfolgen.
Scheidet ein Rats/Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, rückt ein gewähltes Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes nach.
Dem Rat obliegt:
- Die Führung der Geschäfte des Ordens
- Die Ausführung der Beschlüsse des Konvents
- Die Entgegennahme und Entscheidung von Mitgliedsanträgen
- Die Vergabe der Mittel für die Projekte des Ordens. Mittel dürfen auch an andere kirchlichen oder karitativen Organisationen vergeben werden. Projekte können gemeinsam organisiert und durchgeführt werden.
- Beschlussfassung über An- und Verkäufe auch von Immobilien, sowie die Aufnahme von Darlehen.
- Die Erstellung des Haushaltsplanes
- Die Vorlage des Jahresabschlusses zum Konvent
- Die Verwaltung des Ordensvermögens
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie unterliegen der Kontrolle des Generalpriors. Dieser verfügt über ein Vetorecht.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes mit Wirkung gegen Dritte wird nicht beschränkt. Die Einzelunterschriftsberechtigung der Vorstandsmitglieder ist mit dieser Satzung festgeschrieben.
§ 9 Auflösung des Cassianiter Orden
Nach Auflösung des Ordens oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Alt Katholische Kirchgemeinde Dresden, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke in Deutschland zu verwenden hat.
Dresden, den 01.01.2010
1.Vorsitzender
Rene Müller
Satzung
